Für das 2. Kind werden 50% des jeweiligen Kostenbeitrages erhoben.
Für das 3. Kind und weitere Kinder wird kein Kostenbeitrag erhoben.
Hinweis:
Bei der öffentlich geförderten Tagespflege sind neben dem o. g. Kostenbeitrag keine weiteren Zuzahlungen für den Sachaufwand (z. B. durch Aufstockung des Stundensatzes, Forderung von Kosten für Verpflegung) der Eltern vorgesehen. Eltern, denen die Leistung des o. g. Kostenbeitrags finanziell nicht zumutbar ist, können beim Kreisjugendamt Passau den Erlass des Kostenbeitrags beantragen. Der Kostenbeitrag ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig und wird vom Kreisjugendamt Passau mit Leistungsbescheid festgesetzt.