Kooperation mit dem Jugendamt
Kooperation mit dem Jugendamt bedeutet für die Eltern:
Wir füllen gemeinsam einen Betreuungsvertrag, nach Vorlage des örtlich zuständigen Jugendamtes aus.
Diesem folgt ein Bescheid, welcher euren Elternbeitrag offiziell festsetzt, den Beitrag überweist Du monatlich direkt an das Jugendamt.
Bei Fragen und Anliegen kannst Du dich direkt an das Jugendamt wenden.
Im Bedarfsfall einer Ersatzbetreuung kann das Jugendamt auch eine Tagespflegeperson mit Kapazität in der Nähe empfehlen.
Kooperation mit dem Jugendamt bedeutet für mich als Tagespflegeperson:
Finanziell gesehen bin ich selbstständig tätig, das Jugendamt bezahlt mir monatliche brutto Tagespflegesätze für jedes betreute Kind.
Ich habe mich gegenüber dem Jugendamt zu unangekündigten Kontrollen verpflichtet.
Jährlich absolviere ich 15 Fortbildungsstunden.
Alle zwei Jahre ist ein aufgefrischter Erstehilfekurs nachzuweisen.